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   BSG, 29.10.1985 - 11a RK 6/84   

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https://dejure.org/1985,5262
BSG, 29.10.1985 - 11a RK 6/84 (https://dejure.org/1985,5262)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1985 - 11a RK 6/84 (https://dejure.org/1985,5262)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - 11a RK 6/84 (https://dejure.org/1985,5262)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 76
  • NJW 1986, 3105
  • VersR 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BSG, 29.10.1985 - 11a RK 6/84
    So hat das Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- (in BVerwGE 30, 154, 159 ff.) anerkannt, daß für am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte ein Bedürfnis nach Einsicht in Verwaltungsunterlagen zur Durchsetzung von Rechten im Einzelfall durch ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse gedeckt sein könne; bei Sachlagen dieser Art wäre es im Hinblick auf Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ein unerträgliches Ergebnis, wenn die Akteneinsicht einfach grundlos ohne jeden Rechtsschutz verweigert werden dürfte.
  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages -

    Auszug aus BSG, 29.10.1985 - 11a RK 6/84
    Soweit in der Rechtsprechung eine auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützte Auskunftspflicht erörtert wird (RGZ 108, 7; 158, 379; BGHZ 10, 387; 55, 202; 62, 731), setzt sie voraus, daß zwischen den Betreffenden - im vorliegenden Fall nicht gegebene - Rechtsbeziehungen bestehen, aus denen sich dann erst nach Treu und Glauben gegebenenfalls Auskunftspflichten ergeben könnten.
  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1985 (BSGE 59, 76) ausgeführt, die Auskunftserteilung könnte dem Ermessen der Krankenkasse überlassen sein, die sich zu Recht auf § 67 SGB X berufen habe.
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Die Auskunftspflicht - wie auch die Beratungspflicht - bezieht sich jedoch nicht auf Angelegenheiten, die keine sozialen Angelegenheiten nach dem SGB darstellen (BSGE 59, 76 = SozR 1300 § 67 Nr. 2) .
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Inwieweit die Klägerin als seine Ehefrau in diese Stellung einrückte, kann dahingestellt bleiben (vgl zum Datenschutz von Versicherten gegenüber ihren Kindern: BSGE 59, 76, 79 f = SozR 1300 § 67 Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 861/17

    Anspruch eines Apothekers auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe eines nach §

    vgl. BSG, Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R -, juris Rn. 13, vom 29. Oktober 1985 - 11a RK 6/84 -, juris Rn. 14.
  • VG Minden, 15.02.2017 - 7 K 2774/14

    Krankenkasse muss Rabattsatz für Arzneimittel bekanntgeben

    vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 11a RK 6/84 -, juris, Rn. 14, und Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R -, juris, Rn. 13.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18

    Amtliche Begründung IFG; Ausnahmetatbestand; Ausschlusstatbestand; Betriebs- und

    Die Regelung befasst sich im Zusammenhang mit § 67 Abs. 2 SGB X ausschließlich mit der Zulässigkeit der Offenbarung von personenbezogenen Daten (bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) und regelt nur in diesem Kontext, unter welchen Voraussetzungen die dem Sozialgeheimnis nach § 35 Abs. 1 SGB I unterliegenden Daten überhaupt bekanntgegeben werden dürfen (BSG, Urt. v. 29.10.1985 - 11a RK 6/84 -, juris Rn 12).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 1/94

    Krankenversicherung - Freiwillige Krankenversicherung - Kinderpflegekrankengeld

    Der erkennende Senat ist durch § 162 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht gehindert, die Satzung der Beklagten selbst auszulegen (vgl dazu BSGE 59, 76, 77 f = SozR 2200 § 511 Nr. 1; Bley in Peters/Sautter/Wolff, § 162 RdNr 32; Meyer-Ladewig, SGG-Komm, 5. Aufl, § 162 RdNr 5), weil der Zuständigkeitsbereich der Beklagten sich nicht auf den Bezirk des Berufungsgerichts beschränkt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 3 L 314/13

    Informationsanspruch hinsichtlich der Höhe eines nach SGB 5 § 130a Abs 8

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass sich die Beratungs- und Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger nach §§ 14 und 15 SGB I nicht auf Angelegenheiten bezieht, die keine sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch darstellen; dies gilt insbesondere auch für Auskünfte an Dritte, die zur Durchsetzung anderer als der sozialen Rechte nach dem Sozialgesetzbuch dienen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 11a RK 6/84 -, juris Rn. 14, und Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R -, juris Rn. 13).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2005 - L 3 P 4/05

    Auskünfte über den Inhalt geführter Pflegesatzverhandlungen mit einem Heimträger;

    Diese Fragen müssen sich nämlich auf soziale Angelegenheiten nach dem SGB beziehen; eine Auskunftspflicht auf Fragen zu anderen Angelegenheiten ist ersichtlich nicht vorgesehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Oktober 1985, 11a RK 6/84, SozR 1300 § 67 Nr. 2).
  • BSG, 18.04.2006 - B 3 P 23/05 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Die Beantwortung dieser Frage ist höchstrichterlich noch nicht entschieden; sie hatte auch zumindest für die Zeit bis zum Jahresende 2001 grundsätzliche Bedeutung, wobei ein etwaiger Auskunftsanspruch allerdings nicht aus § 15 SGB I hätte abgeleitet werden können (vgl BSGE 59, 76 = SozR 1300 § 67 Nr. 2), sondern allenfalls aus einer analogen Anwendung des § 666 BGB (vgl BSG SozR 3-2400 § 281 Nr. 1).
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